datenschutz.html; sobald die Rechtsform feststeht, bleibt nur eine von beiden — zwei erreichbare Datenschutzerklärungen wären selbst ein Mangel. Vor Veröffentlichung prüfen: Ersetze die gelb markierten Platzhalter durch die echten Firmen- und Aufsichtsbehörden-Angaben, entscheide die gelb markierten Betreiberhinweise und lass diesen Text von einer fachkundigen Stelle gegenlesen. Diesen Hinweis danach entfernen.Diese Erklärung informiert Sie, welche personenbezogenen Daten wir verarbeiten, wenn Sie die Website wiedo.app besuchen oder die Wiedo-App als Kundin oder Kunde, als Anbieter oder als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter eines Anbieters nutzen — im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG). Abschnitte 2 und 3 betreffen alle, Abschnitte 4 bis 7 Kundinnen und Kunden, Abschnitt 8 Anbieter, Abschnitt 9 deren Personal und Abschnitt 10 zahlende Anbieter.
Tiberius Pischke
handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „Wiedo"
Luise-Otto-Peters-Straße 2
79100 Freiburg
E-Mail: service@wiedo.app
Vollständige Angaben siehe Impressum. Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht benannt.
⚠️ [Entscheidung vor Veröffentlichung] Der Satz zum Datenschutzbeauftragten gilt nur, wenn keine Pflicht nach § 38 BDSG besteht — insbesondere keine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO erforderlich ist. Das ist schriftlich festzuhalten. Diesen Hinweis vor Veröffentlichung entfernen.
Die Website wird über Firebase Hosting (Google) ausgeliefert, ein weltweit verteiltes Netz von Auslieferungsservern. Beim Aufruf erfasst Google automatisch technische Verbindungsdaten (u. a. IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, aufgerufene Seite, Browserkennung). Diese Daten dienen dem sicheren und stabilen Betrieb der Website. Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse an einem funktionsfähigen und sicheren Webangebot (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Zur Übermittlung an Google siehe Abschnitt 11.
⚠️ [Vor Veröffentlichung prüfen] Dieser Absatz gilt, wenn wiedo.app über Firebase Hosting ausgeliefert wird; heute liefert die Domain noch nichts aus. Die Aufbewahrungsdauer der Logfiles bei Google ist vor Veröffentlichung zu ermitteln und in Abschnitt 12 einzutragen. Diesen Hinweis vor Veröffentlichung entfernen.
Die auf dieser Website verwendeten Schriftarten werden von unserem eigenen Server geladen. Eine Verbindung zu Google Fonts oder anderen Schriftdiensten wird dabei nicht aufgebaut.
Die Website setzt keine Cookies und keine Analyse-, Marketing- oder Tracking-Verfahren ein; auf Ihrem Endgerät wird beim Besuch der Website nichts gespeichert und nichts ausgelesen. Eine Einwilligung nach § 25 TDDDG ist für die Website deshalb nicht erforderlich. Für die App gilt Abschnitt 3.
Wenn Sie uns per E-Mail kontaktieren — auch über den Eintrag „Kontakt“ im Profil der App —, verarbeiten wir Ihre Angaben zur Bearbeitung der Anfrage (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, wenn die Anfrage einen Vertrag betrifft, sonst Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Wir löschen Anfragen, sobald der Vorgang abgeschlossen ist und keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
⚠️ [Entscheidung vor Veröffentlichung] E-Mail-Anbieter für service@wiedo.app mit Sitz und Auftragsverarbeitungsvertrag eintragen (hier und in Abschnitt 11). Diesen Hinweis vor Veröffentlichung entfernen.
Die App speichert und liest auf Ihrem Gerät nur, was für den von Ihnen gewünschten Dienst unbedingt erforderlich ist (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG):
Beim ersten Start fragt die App, ob Sie der Nutzungsstatistik und den Absturzberichten zustimmen („Zustimmen“ oder „Nicht zustimmen“). Nur wenn Sie zustimmen, setzen wir Google Analytics for Firebase und Firebase Crashlytics ein; bis dahin ist die Erfassung beider Dienste abgeschaltet. Ohne Zustimmung funktioniert die App genauso. Rechtsgrundlage ist Ihre Einwilligung (§ 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).
Empfänger ist Google; dabei können Daten auch in Länder außerhalb der EU, insbesondere die USA, übermittelt werden (Abschnitt 11). Google löscht Daten der Nutzungsstatistik nach der für unser Analytics-Konto eingestellten Aufbewahrungsdauer von höchstens 14 Monaten und Absturzberichte nach 90 Tagen.
Widerruf. Sie können Ihre Entscheidung jederzeit im Profil unter „Privatsphäre“ mit dem Schalter „Nutzungsstatistik & Absturzberichte“ ändern; die Erfassung endet sofort. Ihre Entscheidung spiegeln wir, sobald Sie angemeldet sind, mit Fassung und Zeitpunkt in Ihr Konto und protokollieren jede Änderung als Nachweis (Art. 7 Abs. 1 DSGVO). Bereits erhobene Daten löscht Google nach der oben genannten Aufbewahrungsdauer.
⚠️ [Vor Veröffentlichung prüfen] Die tatsächlich eingestellte Aufbewahrungsdauer im Google-Analytics-Konto (2 oder 14 Monate) ablesen und hier sowie in Abschnitt 12 eintragen. Diesen Hinweis vor Veröffentlichung entfernen.
Für die Nutzung der Wiedo-App ist ein Konto erforderlich. Dabei verarbeiten wir:
Rechtsgrundlage für Pflicht- und Nutzungsdaten ist die Erfüllung des Nutzungsvertrags mit Ihnen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Ohne die Pflichtangaben kann kein Konto angelegt werden. E-Mails zur Bestätigung Ihrer Adresse und zum Zurücksetzen Ihres Passworts versendet Firebase Authentication (Abschnitt 11).
Ein Stempel kann nur vor Ort in einem teilnehmenden Geschäft vergeben werden. Beim Stempeln übermittelt das Gerät, mit dem der Anbieter oder sein Personal Ihren QR-Code scannt, einmalig seine aktuelle Position an unsere Server; sie wird mit den Koordinaten der aktiven Standorte des Geschäfts abgeglichen. Ihr eigenes Gerät übermittelt dabei keine Position.
Im Entdecken-Bereich können Sie Ihren aktuellen Standort verwenden, um Geschäfte in der Nähe zu sehen. Die Position wird dafür auf Ihrem Gerät abgefragt und verwendet; sie wird nicht an unsere Server übertragen.
Wenn Sie bei einem Geschäft Stempel sammeln, entsteht dort ein Protokoll der Stempelvorgänge: je Vorgang Ihre Kontokennung, die Stempelkarte, die Zahl der Stempel, ein etwaiger Bonus samt Grund, Standort, Entfernung, Zeitpunkt und die Person, die gestempelt hat. Ihren Namen enthält das Protokoll nicht; andere Geschäfte sehen nichts davon. Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse, Ihr Geburtsdatum, Ihre Postleitzahl und Ihren Tätigkeitsbereich sieht das Geschäft nicht; Alter, Tätigkeitsbereich und Postleitzahl gehen nur zusammengefasst in die Statistik ein (unten). Hat es einen Geburtstags-Bonus oder eine Bonus-Regel für Tätigkeitsbereiche eingerichtet, erkennt es am Grund des Bonus allerdings, dass Sie die Bedingung erfüllt haben — etwa, dass Sie an diesem Tag Geburtstag hatten. Rechtsgrundlage ist die Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
Geschäfte können Extra-Stempel an Bedingungen knüpfen: an Ihren Geburtstag, an Ihren Tätigkeitsbereich oder an einen Aktionszeitraum. Die Vergabe erfolgt automatisch beim Stempeln anhand Ihrer Angaben; dem Personal wird dabei der Name der Bonus-Regel angezeigt, damit es die Vergabe prüfen kann. Diese automatische Zuordnung hat keine rechtliche Wirkung und ist keine Entscheidung im Sinne von Art. 22 DSGVO. Ohne Angabe erhalten Sie den regulären Stempel.
Aus den Protokollen erstellen wir für jedes Geschäft Auswertungen: Stempelzahlen je Tag und Stunde, je Karte und Standort, die Zahl der Kundinnen und Kunden und — für Geschäfte mit Premium-Plan — eine Einteilung nach Häufigkeit und letztem Besuch (aktiv, nachlassend, gefährdet, verloren) sowie die Zahl derer, die nach längerer Pause wiedergekommen sind. Dafür führen wir je Geschäft eine Besuchsübersicht mit dem Tag Ihres ersten und Ihres letzten Stempels bei diesem Geschäft und gegebenenfalls dem Tag, an dem Sie nach mehr als 60 Tagen Pause wiedergekommen sind; das Geschäft sieht sie nicht, sondern nur die Zahlen. Auf dieser Grundlage können Geschäfte mit Premium-Plan eine Rückhol-Benachrichtigung an Kundinnen und Kunden senden, die länger als 60 Tage, aber nicht länger als ein Jahr nicht mehr da waren (Abschnitt 7). Die Verteilung nach Alter, Tätigkeitsbereich und Postleitzahl sehen Geschäfte mit Premium-Plan nur zusammengefasst und erst ab zehn Kundinnen und Kunden mit Wiedo-Konto im Auswertungszeitraum; die Postleitzahl-Verteilung erst, wenn mindestens zehn davon eine Postleitzahl angegeben haben. Eine einzelne Postleitzahl erscheint darin nur, wenn mindestens fünf Personen sie angegeben haben; alle übrigen sind unter „Sonstige“ zusammengefasst. Einzelne Personen werden in diesen Auswertungen nicht namentlich genannt.
Die Einteilung nach Besuchsverhalten ist eine Form des Profilings (Art. 4 Nr. 4 DSGVO). Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse und das der Geschäfte, ihre Kundschaft zu verstehen und zurückzugewinnen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO); Ihr Interesse wahren die Zusammenfassung und die Mindestzahl. Sie können der Verwendung für Rückhol-Benachrichtigungen jederzeit widersprechen, indem Sie das Geschäft stummschalten (Abschnitt 13).
Für Ihr Konto, die Plattform, die Nutzungsstatistik und die Absturzberichte ist Wiedo verantwortlich. Für die Beziehung zu seiner Kundschaft — welche Karten, Boni und Nachrichten es anbietet und wie es die Auswertungen nutzt — trifft das Geschäft eigene Entscheidungen. Ihre Rechte nach Abschnitt 13 können Sie in jedem Fall bei uns geltend machen.
⚠️ [Entscheidung des Inhabers und anwaltlich zu klären — Rollenfrage] Offen ist, ob Wiedo und die Geschäfte für die Stempelvorgänge, Bonus-Regeln, Auswertungen und Benachrichtigungen jeweils eigenständig verantwortlich sind, gemeinsam verantwortlich (Art. 26 DSGVO) oder ob Wiedo für die Geschäfte im Auftrag verarbeitet (Art. 28 DSGVO). Eine Vereinbarung dazu gibt es derzeit nicht. Nach der Entscheidung sind dieser Unterabschnitt, Abschnitt 9, Abschnitt 11 und AGB § 11.4 nachzuziehen. Diesen Hinweis vor Veröffentlichung entfernen.
Wenn Sie Benachrichtigungen zulassen, erzeugt Ihr Gerät ein Push-Token, das wir in Ihrem Konto speichern und über Firebase Cloud Messaging (Android) bzw. den Apple Push Notification Service (iOS) verwenden. Bevor die App erstmals nach der Erlaubnis fragt, weist sie darauf hin, dass darüber auch Anbieter ihre Angebote schicken, und wie Sie das abbestellen. Es gibt zwei Arten von Nachrichten:
Nachrichten eines Geschäfts können Sie jederzeit abbestellen: in „Meine Karten“ die Karte lange antippen und „Benachrichtigungen stummschalten“ wählen. Den Empfang aller Benachrichtigungen schalten Sie in den Systemeinstellungen Ihres Geräts ab. Die Nachrichten werden über die Push-Dienste von Google bzw. Apple zugestellt; diese erhalten dafür das Token und den Inhalt der Nachricht (Abschnitt 11). Das Token wird bei der Abmeldung und bei der Löschung Ihres Kontos entfernt, ein nicht mehr gültiges Token beim nächsten Versand.
⚠️ [Anwaltlich zu klären] Ob Werbenachrichten von Geschäften per Push als elektronische Post einer vorherigen Einwilligung bedürfen (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG) und ob Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dafür trägt, ist offen. Eine gesonderte Einwilligung fragt die App derzeit nicht ab; dieser Abschnitt behauptet deshalb keine. Diesen Hinweis vor Veröffentlichung entfernen.
Wer ein Geschäft auf Wiedo betreibt, verarbeitet zusätzlich: Name des Geschäfts, Branche, Website, Kurzbeschreibung, optionales Logo, Markenfarbe, Anschrift, Koordinaten, Zeitzone und Ländercode der Standorte sowie, wenn der Anbieter sie angibt, deren Öffnungs- und Schließzeiten, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (siehe unten), Team-Daten (Abschnitt 9), Tarif- und Guthabenstand, die Bestätigung der Unternehmereigenschaft beim ersten kostenpflichtigen Kauf mit Zeitpunkt und AGB-Fassung sowie die Auswertungen nach Abschnitt 6. Rechtsgrundlage ist die Vertragserfüllung des Anbieter-Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
Hinweise von Wiedo. An Anbieter-Konten schicken wir Push-Benachrichtigungen zu Tarif und Konto sowie — höchstens zweimal pro Woche — Hinweise zur Entwicklung der Kundschaft (neue, verlorene und zurückgewonnene Kundinnen und Kunden, Meilensteine, das Ergebnis einer Rückhol-Aktion, Guthaben-Gutschriften), die auf passende Funktionen der App verweisen können. Die Hinweise lassen sich im Anbieter-Profil unter „Benachrichtigungen“ abschalten; Mitteilungen zu Tarif und Konto nicht. Rechtsgrundlage ist die Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und unser berechtigtes Interesse, die Nutzung der Plattform zu fördern (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
Öffentliches Geschäftsprofil. Name, Branche, Logo, Website, Kurzbeschreibung, Markenfarbe sowie die Lage (Koordinaten) und die Öffnungs- und Schließzeiten aller aktiven Standorte sind für alle angemeldeten Nutzerinnen und Nutzer sichtbar, solange das Profil sichtbar geschaltet ist; auf der Profilseite erscheinen außerdem die aktiven Standorte mit Anschrift und Öffnungs- und Schließzeiten sowie die Stempelkarten. Hochgeladene Bilder (Logo, eigenes Stempelsymbol) werden über Firebase Cloud Storage gespeichert und sind über ihre Adresse öffentlich abrufbar, auch ohne Anmeldung und unabhängig davon, ob das Profil sichtbar geschaltet ist.
Anbieter können in ihren Geschäftsdaten ihre USt-IdNr. hinterlegen — Schweizer Anbieter alternativ ihre Unternehmens-Identifikationsnummer (UID, „CHE…“). Für Anbieter mit mindestens einem aktiven Geschäftsstandort außerhalb Deutschlands ist die Angabe Voraussetzung für den Abschluss kostenpflichtiger Leistungen (siehe AGB § 5.7). Zweck der Verarbeitung sind die Rechnungsstellung und die korrekte umsatzsteuerliche Behandlung, insbesondere die Abrechnung im Reverse-Charge-Verfahren bei grenzüberschreitenden Leistungen. Rechtsgrundlage sind die Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und die Erfüllung rechtlicher Pflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, umsatzsteuerliche Nachweispflichten). Die Nummer wird im nicht-öffentlichen Teil des Anbieterprofils gespeichert, beim Kauf an unseren Zahlungsdienstleister übermittelt (Abschnitt 10) und im öffentlichen Geschäftsprofil nicht angezeigt.
Beim Speichern einer EU-USt-IdNr. wird die Nummer einmalig an das Bestätigungsverfahren der Europäischen Kommission (MIAS/VIES) übermittelt, um ihre Gültigkeit zu prüfen (einfache Bestätigung: gültig ja/nein, ohne Abruf von Name oder Anschrift). Ist der Dienst nicht erreichbar, unterbleibt die Prüfung; das Speichern ist davon nicht abhängig. Übermittelt wird ausschließlich die Nummer selbst — keine weiteren Konto- oder Geschäftsdaten. Eine Schweizer UID wird nicht übermittelt, sondern nur auf ihr Format geprüft.
Legt ein Anbieter einen Geschäftsstandort an oder ändert ihn, kann er die Adresse auf zwei Wegen erfassen: Er lässt aus der aktuellen Position eine lesbare Anschrift ermitteln, oder er tippt die Anschrift ein und lässt daraus die Koordinaten bestimmen. Für diese Umwandlung überträgt das Gerät die jeweiligen Daten einmalig an den Kartendienst des Betriebssystems — unter iOS an Apple, unter Android an Google (Abschnitt 11). Der Vorgang findet auf dem Gerät des Anbieters statt; die Daten laufen dabei nicht über unsere Server.
Gespeichert wird bei uns ausschließlich das Ergebnis: die vom Anbieter bestätigte Anschrift, die Koordinaten des Standorts und der Ländercode. Der Vorschlag ist vor dem Speichern änderbar. Rechtsgrundlage ist die Vertragserfüllung des Anbieter-Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Dieser Vorgang betrifft ausschließlich Anbieter-Konten — nicht die Nutzung durch Kundinnen und Kunden und nicht die Standortprüfung beim Stempeln (Abschnitt 5).
Anbieter können ihre Auswertungen als PDF-Bericht erzeugen und weitergeben, etwa per E-Mail. Der Bericht enthält dieselben Angaben, die dem Anbieter in der App angezeigt werden: Kennzahlen und Stoßzeiten, die Aufschlüsselung nach Stempelkarte und Standort sowie — sofern der gebuchte Plan diese Auswertungen umfasst — die Namen der stempelnden Team-Mitglieder mit ihren Vorgängen, die Kauffrequenz (Häufigkeit und letzter Besuch der Kundschaft, darunter die Zahl verlorener und zurückgewonnener Kundinnen und Kunden) und die Verteilung der Kundschaft nach Alter, Tätigkeitsbereich und Postleitzahl in zusammengefasster Form. Einzelne Kundinnen und Kunden sind darin nicht namentlich benannt. Die Erzeugung findet auf dem Gerät des Anbieters statt; die Datei wird nicht bei uns gespeichert. Für die Weitergabe des Berichts ist allein der Anbieter verantwortlich.
Anbieter können ihre Daten im Anbieter-Profil unter „Meine Daten exportieren“ als Datei (JSON) abrufen. Die Datei enthält die Geschäftsdaten, Stempelkarten, Standorte, Aktionen, Push-Benachrichtigungen, Tagesstatistiken, Rechnungen und Guthabenbuchungen des Anbieters. Angaben zu Kundinnen und Kunden und zum Team enthält sie nur als Zahlen, ohne Namen oder Kennungen. Die Datei wird auf dem Gerät des Anbieters gespeichert und über die Teilen-Funktion des Geräts weitergegeben; für die Weitergabe ist der Anbieter verantwortlich.
Scannt ein Geschäft Ihren QR-Code, um Sie in sein Team einzuladen, wird ihm dabei Ihr Name angezeigt, damit es die richtige Person einlädt. Lädt ein Geschäft Sie über Ihre E-Mail-Adresse in sein Team ein und besteht zu dieser Adresse ein Konto, wird die Einladung Ihrem Konto zugeordnet; das Geschäft kann dabei die Kennung Ihres Kontos erfahren und sie den Vorgängen in seinem Protokoll zuordnen (Abschnitt 6). Lädt ein Geschäft Sie in sein Team ein und nehmen Sie die Einladung in der App an, verknüpft Wiedo Ihr Kundenkonto mit diesem Geschäft. Das Geschäft sieht dann Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse, den Zeitpunkt der Verknüpfung und ob Ihr Zugang aktiv oder stillgelegt ist. Jeder Stempel- und Einlösevorgang, den Sie ausführen, wird im Protokoll des Geschäfts mit Ihrem Namen vermerkt; die Position Ihres Geräts wird dabei nach Abschnitt 5 geprüft. In der Statistik des Geschäfts (ab Pro-Plan) und in dessen PDF-Bericht erscheint eine Aufschlüsselung der Vorgänge nach Person.
Wiedo verarbeitet diese Daten zur Durchführung der Zusammenarbeit zwischen Ihnen und dem Geschäft (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im berechtigten Interesse der Geschäfte an einer nachvollziehbaren, missbrauchsfreien Stempelvergabe (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Wie das Geschäft diese Angaben in Ihrem Arbeitsverhältnis verwendet, verantwortet es als Arbeitgeber selbst. Wird Ihre Verknüpfung entfernt oder löschen Sie Ihr Konto, wird Ihr Name im Protokoll durch „Ehemalige Mitarbeitende“ ersetzt (Abschnitt 14).
Kostenpflichtige Leistungen für Anbieter rechnen wir über den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe, Ltd., Dublin, Irland) ab. Der Bestellvorgang findet auf einer von Stripe betriebenen Seite statt. Zahlungsdaten (z. B. Kartendaten, Bankverbindung) werden ausschließlich von Stripe verarbeitet und laufen nicht über unsere Server.
Rechtsgrundlage ist die Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und die Erfüllung steuerrechtlicher Pflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO). Stripe handelt für die Abwicklung in unserem Auftrag; für die Betrugsprävention, eigene gesetzliche Pflichten und die auf der Zahlungsseite gesetzten Cookies ist Stripe selbst verantwortlich. Näheres regelt die Datenschutzerklärung von Stripe.
Wir geben personenbezogene Daten nur an die folgenden Stellen weiter:
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Google und Stripe sind für die genannten Dienste als Auftragsverarbeiter eingesetzt; mit ihnen besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Für Übermittlungen in die Vereinigten Staaten stützen wir uns auf den Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission zum EU-US Data Privacy Framework (Art. 45 DSGVO) für zertifizierte Empfänger und ergänzend auf die EU-Standardvertragsklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO).
⚠️ [Vor Veröffentlichung prüfen] (1) Die Auftragsverarbeitungsverträge mit Google (Firebase) und Stripe in den jeweiligen Konsolen abschließen bzw. ihren Abschluss belegen und die Vertragspartei von Google eintragen. (2) Die Zertifizierung von Google LLC, Stripe, Inc. und Apple Inc. nach dem Data Privacy Framework in der Liste unter dataprivacyframework.gov nachsehen. (3) Den E-Mail-Anbieter für service@wiedo.app in die Tabelle aufnehmen. Diesen Hinweis vor Veröffentlichung entfernen.
Wir speichern personenbezogene Daten nur so lange, wie es für die genannten Zwecke erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen es vorschreiben:
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⚠️ [Anwaltlich bzw. steuerlich zu bestätigen] Die konkreten Aufbewahrungsfristen für Rechnungen und Buchungsbelege (§ 147 AO, § 14b UStG, § 257 HGB in der jeweils geltenden Fassung) sowie die Frist für die Server-Logfiles der Website eintragen. Diesen Hinweis vor Veröffentlichung entfernen.
Sie haben das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18) und Datenübertragbarkeit (Art. 20). Wenden Sie sich hierfür an service@wiedo.app, am besten von der E-Mail-Adresse Ihres Kontos aus — so können wir Ihre Identität ohne weitere Angaben feststellen. Viele Angaben können Sie in der App unter „Profil“ selbst einsehen, ändern und löschen; Anbieter können ihre Daten außerdem selbst exportieren (Abschnitt 8).
Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen, die auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO beruht. Das betrifft insbesondere die Server-Logfiles, die Standortprüfung, soweit sie auf berechtigtem Interesse beruht, und die Auswertungen nach Abschnitt 6. Legen Sie Widerspruch ein, verarbeiten wir die Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe nachweisen, die Ihre Interessen überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Gegen Nachrichten von Geschäften mit werblichem Inhalt (Abschnitt 7) können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen — in der App durch Stummschalten des Geschäfts, für alle Geschäfte in den Systemeinstellungen Ihres Geräts, oder per E-Mail an service@wiedo.app.
Widerruf von Einwilligungen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Einwilligungen — in freiwillige Profilangaben sowie in Nutzungsstatistik und Absturzberichte — können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, direkt in der App oder per E-Mail. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt.
Beschwerderecht (Art. 77 DSGVO). Sie können sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts. Zuständig für uns ist voraussichtlich: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg.
Automatisierte Entscheidungen. Eine automatisierte Entscheidung mit rechtlicher Wirkung oder ähnlich erheblicher Beeinträchtigung (Art. 22 DSGVO) findet nicht statt; zur automatischen Bonus-Vergabe siehe Abschnitt 6.
In der App. Sie können Ihr Konto jederzeit selbst vollständig löschen — als Kundin oder Kunde wie als Anbieter unter Profil → Konto löschen. Die Löschung ist nach einer Sicherheitsabfrage („Endgültig löschen“) sofort wirksam; Sie werden danach automatisch abgemeldet. Als Anbieter mit einem laufenden kostenpflichtigen Abonnement wird dieses dabei sofort gekündigt — ein bereits bezahlter, noch nicht verbrauchter Monat verfällt dadurch und wird nicht anteilig erstattet (§ 7.5 der AGB). Die Sicherheitsabfrage weist darauf hin und nennt Anbietern, soweit abrufbar, wie viele volle Karten ihrer Kundschaft noch nicht eingelöst sind. Kann ein laufendes Abonnement nicht gekündigt werden, bricht die Löschung ab.
Ohne die App. Sie brauchen die App dafür nicht installiert zu haben. Schreiben Sie an service@wiedo.app mit dem Betreff „Konto löschen“ und der E-Mail-Adresse, mit der Sie registriert sind. Wir löschen das Konto nach einer Rückfrage zur Bestätigung, spätestens innerhalb eines Monats.
Löschen Sie ein Anbieter-Konto, werden zusätzlich sämtliche Stempelkarten-Vorlagen, Standorte, Bonus-Regeln, geplanten Push-Aktionen und Statistiken dieses Geschäfts entfernt — und das Anmeldekonto selbst, einschließlich der Möglichkeit, sich damit erneut anzumelden. Die Stempelkarten Ihrer Kundinnen und Kunden für dieses Geschäft verfallen dabei; Mitarbeiter-Konten verlieren ihre Zuordnung, bleiben als Kundenkonten aber bestehen.
Die Wiedo-App richtet sich an Personen ab 16 Jahren. Bei der Registrierung bestätigen Sie, mindestens 16 Jahre alt zu sein; ein Geburtsdatum, das ein geringeres Alter ergibt, wird nicht angenommen. Werden wir darauf aufmerksam, dass ein Konto einer jüngeren Person gehört, löschen wir es.
Wir sichern die Verbindungen der Website und der App durch dem Stand der Technik entsprechende Verschlüsselung (TLS). Der Zugriff auf Daten in unserer Datenbank ist über serverseitige Sicherheitsregeln beschränkt: Kernbestände wie Stempelkarten und Protokolle sind für die App ausschließlich lesbar, Änderungen erfolgen nur über geprüfte, serverseitige Funktionen. Passwörter verwaltet Firebase Authentication; wir speichern sie nicht.
Wir passen diese Datenschutzerklärung an, sobald Änderungen der Datenverarbeitung oder der Rechtslage es erfordern. Jede Fassung trägt eine Fassungsnummer und ein Datum. Nach einer neuen Fassung fragt die App beim nächsten Öffnen erneut ab, dass Sie die AGB akzeptieren und diese Datenschutzerklärung gelesen haben; die Datenschutzerklärung ist dabei Information, keine Einwilligung.
Stand: 25. September 2026 · Version 1.3 — Die Word-Fassung dieser Variante ist Wiedo_Datenschutzerklaerung_B_Einzelunternehmen.docx; sie wird aus dieser Seite erzeugt und ist auf demselben Stand. Änderungen gegenüber Version 1.2: Abschnitt 8 nennt die freiwilligen Öffnungs- und Schließzeiten der Standorte und dass für angemeldete Nutzerinnen und Nutzer die Lage und die Öffnungs- und Schließzeiten aller aktiven Standorte sichtbar sind, nicht mehr nur der Hauptstandort. Zuvor: 24. September 2026 — Version 1.2. Änderungen gegenüber Version 1.1: Die Postleitzahl fließt zusammengefasst in die Kundenstatistik von Geschäften mit Premium-Plan ein (Abschnitte 4 und 6), mit den Mindestmengen zehn Personen mit Postleitzahl insgesamt und fünf je Postleitzahl. Abschnitt 8 nennt im PDF-Bericht die Kauffrequenz und die Postleitzahl-Verteilung. Abschnitte 6 und 12 nennen die Besuchsübersicht je Geschäft und die Zahl der Wiedergekommenen, Abschnitt 6 den Kreis der Rückhol-Benachrichtigung (länger als 60 Tage, höchstens ein Jahr); Abschnitt 14 nennt die Löschung der Besuchsübersicht. Abschnitt 8 nennt die Hinweise von Wiedo an Anbieter-Konten und wie man sie abschaltet. Zuvor: 15. September 2026 — Version 1.1, erste Fassung mit Versionsnummer. Die vorhergehende Fassung vom 28. August 2026 trug keine Versionsnummer; in den seit dem 15. September 2026 in der App gespeicherten Bestätigungen ist sie als Fassung 1.0 vermerkt. Änderungen gegenüber der Fassung 1.0: Die Erklärung ist gegen den Programmstand vom 15. September 2026 geprüft. Neu sind Abschnitt 3 (Speicherung auf dem Gerät, Nutzungsstatistik und Absturzberichte nur mit Einwilligung über den Dialog beim ersten Start, Widerruf im Profil), Abschnitt 6 (was ein Geschäft erfährt — ohne Ihren Namen —, Bonus-Regeln, Auswertungen und Kundengruppen, Verantwortung), Abschnitt 9 (Mitarbeitende) und die Angaben zum Datenexport in Abschnitt 8. Der Absatz zu Google Fonts ist entfallen, weil die Schriften vom eigenen Server geladen werden. Abschnitt 4 nennt den Namen als Pflichtangabe, das vollständige Geburtsdatum statt eines Geburtsmonats, die Speicherung der Postleitzahl im Profil und die Bestätigungen bei der Registrierung; „favorisierte Anbieter“ ist entfallen. Abschnitt 5 stellt klar, dass die Position des scannenden Geräts geprüft wird, nicht die des Kundengeräts, und nur beim Stempeln. Abschnitt 7 leitet keine Einwilligung mehr aus der Geräte-Erlaubnis ab. Abschnitt 10 nennt die Datenflüsse zu Stripe in beiden Richtungen. Abschnitt 11 nennt Empfänger und Ort je Dienst statt einer allgemeinen Drittland-Klausel; Google Maps ist entfallen, weil es nicht eingesetzt wird. Abschnitt 12 nennt die Speicherdauer je Datenart statt „6–10 Jahre“. Abschnitt 13 hebt das Widerspruchsrecht hervor. Abschnitt 14 nennt die Analysedaten bei Google und das Protokoll der Einwilligungen. Abschnitt 15 nennt die Altersbestätigung. Zuvor: 28. August 2026 — Angaben zum Verantwortlichen, zwei Fassungen (UG / Einzelunternehmen); 26. August 2026 — USt-IdNr. und VIES-Prüfung; 13.–24. August 2026 — Adressermittlung, Export von Auswertungen, Präzisierungen zur Löschung.